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VG Berlin, 16.11.2010 - 3 A 4.07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Prüfungsrecht: Unlösbarkeit der Aufgabenstellung; Doppelvergabe; berechtigtes Interesse an der Möglichkeit der Rückgabe der Aufgabenstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VG Berlin, 16.11.2010 - 3 A 4.07
Soweit prüfungsspezifische Bewertungen im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen und sich daher nicht ohne weiteres im nachfolgenden Verwaltungsstreitverfahren isoliert nachvollziehen lassen, verbleibt den Prüfern ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer einschränkender Beurteilungsspielraum, der nur dann überschritten ist, wenn der Prüfer z.B. von einem falschen Sachverhalt ausgeht, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991, 1 BvR 419/81; zit. n. Juris).
- VG Berlin, 08.09.2015 - 3 K 425.14
Abiturprüfung zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife
Damit würde er sich unter Verletzung der Chancengleichheit gegenüber den anderen Prüflingen Vorteile verschaffen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 16. November 2010 - 3 A 4.07 - Rn. 35, juris, m. w. N.). - VG Berlin, 02.10.2015 - 3 L 431.15
Zulassung zu einer schulischen Nachprüfung
Ein Prüfling darf deshalb nicht zunächst die Mitteilung des Prüfungsergebnisses abwarten, um sich (erst) dann zu entscheiden, ob er sich durch die Berufung auf einen Verfahrensmangel einen weiteren Prüfungsversuch verschaffen oder das Prüfungsergebnis trotz des Fehlers akzeptieren will (vgl. bspw. VG Berlin, Urteil vom 16. November 2010 - 3 A 4.07 - Rn. 35, juris;… sowie Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage, Rn. 214 ff., jeweils m. w. N.).